Krankmeldungen

Bitte beachten Sie folgende Verfahrensweisen im Krankheitsfall Ihrer Kinder:

  • Bei Erkrankung melden die Eltern ihr Kind am 1. Fehltag  und jeden weiteren Tag bis 7:45 Uhr im Sekretariat sowie bei der Klassenlehrkraft (in CC) per Mail  ab. Die Stunden gelten damit als entschuldigt. 

  • Krankmeldungen, die länger als 5 Schultage dauern, erfordern die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. 

  • Bei absehbaren längeren Fehlzeiten suchen die Eltern den Kontakt zur Klassenleitung. 

  • Atteste und Beurlaubungen werden schriftlich / per Mail übermittelt.
  • 
Krankschreibungen müssen direkt nach Rückkehr in die Schule der Klassenleitung vorgelegt werden.
  • Beurlaubungsanträge (z.B. Arzttermine) sollen 1 Woche vorher gestellt werden.
  • Schülerinnen und Schüler, welche nach Antrag vom regulären Unterricht befreit/beurlaubt wurden, haben die Verpflichtung sich vorab bei den betroffenen Fachlehrerinnen bzw. -lehrer
n abzumelden und den versäumten Unterrichtsinhalt unverzüglich in Eigenverantwortung nachzuholen.
  • Die Eltern können bei Gesprächen ein Mitglied des Klassenelternbeirates hinzuziehen.
  • 
Die Eltern haben die Möglichkeit den Schulsozialarbeiter als neutralen Ansprechpartner und 
Experten hinzuzuziehen. 


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