Bitte beachten Sie folgende Verfahrensweisen im Krankheitsfall Ihrer Kinder:
- Bei Erkrankung melden die Eltern ihr Kind am 1. Fehltag und jeden weiteren Tag bis 7:45 Uhr im Sekretariat sowie bei der Klassenlehrkraft (in CC) per Mail ab. Die Stunden gelten damit als entschuldigt.
- Krankmeldungen, die länger als 5 Schultage dauern, erfordern die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung.
- Bei absehbaren längeren Fehlzeiten suchen die Eltern den Kontakt zur Klassenleitung.
- Atteste und Beurlaubungen werden schriftlich / per Mail übermittelt.
- Krankschreibungen müssen direkt nach Rückkehr in die Schule der Klassenleitung vorgelegt werden.
- Beurlaubungsanträge (z.B. Arzttermine) sollen 1 Woche vorher gestellt werden.
- Schülerinnen und Schüler, welche nach Antrag vom regulären Unterricht befreit/beurlaubt wurden, haben die Verpflichtung sich vorab bei den betroffenen Fachlehrerinnen bzw. -lehrer n abzumelden und den versäumten Unterrichtsinhalt unverzüglich in Eigenverantwortung nachzuholen.
- Die Eltern können bei Gesprächen ein Mitglied des Klassenelternbeirates hinzuziehen.
- Die Eltern haben die Möglichkeit den Schulsozialarbeiter als neutralen Ansprechpartner und Experten hinzuzuziehen.